Allgemeine Geschäftsbedingungen Ingenieurbüro Frank Thieme, Technische Dienstleistungen Stand 01.01.2022
Allgemeines, besondere Abreden 1.1. Abweichende Abreden oder Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wurden. 1.2. Die Auftragsannahme erfolgt unter der Voraussetzung, daß der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Ingenieurbüro Thieme anerkennt. Dem entgegen stehende AGB des Auftraggebers sind nicht gültig. 1.3. Falls eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam ist oder werden sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln eine eigenständige Regelung zu treffen, die dem rechtlichen und wirt¬schaftlichen Erfolg der ursprünglich vorgesehenen Klausel in den Grenzen des AGB-Gesetzes soweit wie möglich entspricht.
Vertragsabschluß, Leistungsumfang 2.1. Der Vertrag, über die durch das Ingenieurbüro Thieme zu erbringenden Leistungen, gilt grundsätzlich nur nach schriftlicher Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung (auch per Fax) und schriftlicher Auftragsannahme durch das Ingenieurbüro Thieme als geschlossen.
2.2. Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend, insbesondere hinsichtlich Umfang, Ausführung, Fristen und Preisen. Basis für ein Angebot ist die jeweils gültige Preisliste.
2.3. Das Angebot informiert über voraussichtlich anfallende Kosten. Nach Auftragsabwicklung oder Teilen desselben erhält der Auftraggeber eine Rechnung über die tatsächlich angefallenen Kosten.
2.4. Vereinbarte Termine, Fristen und Dauer der Leistungserbringung sind Schätzungen und beruhen auf Erfahrungen mit vergleichbaren Projekten. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie durch das Ingenieurbüro Thieme ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
2.5. Mit Auftragsannahme und Durchführung der Leistungen wird nicht gleichzeitig die Gewähr für Funktionsfähigkeit und einwandfreie Beschaffenheit des Auftragsgegenstandes übernommen.
2.6. Wir sind berechtigt, andere Unternehmer zur Erfüllung der übernommenen vertraglichen Vereinbarungen einzuschalten, es sei denn, daß bei Übernahme des Auftrags etwas anderes vereinbart wurde.
2.7. Der Transport des Auftragsgegenstandes zwischen Auftraggeber und dem Ingenieurbüro Thieme als auch zwischen einem Unterauftragnehmer und dem Ingenieurbüro Thieme erfolgt auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers und in seiner Transportverpackung. Der Auftraggeber bestimmt Versandart und Versicherung.
2.8. Die vereinbarten Leistungen werden, unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Vorschriften, nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
Urheberrechte, Vertraulichkeit
3.1. Urheberrechte an unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen, Formularen, Dokumenten, Techn. Berichten, Zertifikaten, Darstellungen oder sonstigen Unter¬lagen bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
3.2. Der Auftraggeber darf die im Rahmen des Auftrags entstandenen Formulare, Dokumente, Techn. Berichte, Zertifikate, Darstellungen oder sonstigen Unterlagen nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind.
3.3. Die Verwendung der Dokumente, Techn. Berichte, Zertifikaten, sonstigen Unterlagen oder ihrer Teile für Werbezwecke wird genau dann nicht freigegeben, wenn die Benutzung vom BAPT als irreführend angesehen wird. Mißbrauch wird durch rechtliche Schritte verfolgt.
3.4. Alle dem Auftragnehmer zur Kenntnis gelangten Tatsachen und Informationen über den Leistungsgegenstand werden vertraulich behandelt.
Behördliche Genehmigungen
4.1. Gebühren und Kosten behördlicher Aufwendungen oder ent¬standen durch behördliche Auflagen, sonstige behördlich an¬geordnete Aufwendungen, Kosten für zuständige Stellen sowie Kosten für beauftrage Unternehmer trägt der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Rücktritt vom Vertrag
5.1. Wir sind – unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn in der finanziellen Lage des Auftragnehmers eine Verschlechterung eingetreten ist, die eine fristgerechte oder vollständige Erfüllung seiner Zahlungspflicht nach den uns zur Kenntnis gelangten Umständen nicht erwarten läßt.
5.2. Bei teilweiser oder völliger Stornierung des Auftrages vor Arbeitsbeginn durch den Auftraggeber sind wir berechtigt, 20% des Angebotswertes zu berechnen.
Beanstandungen
6.1. Beanstandungen, soweit sie den allgemeinen Auftragsprozeß betreffen, sind schriftlich innerhalb von 14 Tagen an das Ingenieurbüro Thieme zu übermitteln.
6.2. Sind von den Beanstandungen Prüfergebnisse, Dokumente oder Zertifikate betroffen, sind diese mit einer schriftlichen Begründung einzusenden.
6.3. Innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zugang der Beanstandung wird das Ingenieurbüro Thieme eine Klärung der Beanstandung herbeiführen. Ist dies objektiv nicht möglich, wird der Auftraggeber hiervon unverzüglich schriftlich informiert.
Verpflichtungen des Auftraggebers
7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
7.1.1. den Leistungsgegenstand in einem für die Durchführung des Auftrags bereiten und geeigneten Zustand zur Verfügung zu halten,
7.1.2. hat die richtigen Eigenschaften und besonderen Betriebs- und Anschlußbedingungen rechtzeitig anzugeben,
7.1.3. darf nach Auftragserteilung ohne unsere Zustimmung dem von uns eingesetzten Personal keine Weisungen erteilen, die von den vertraglichen Vereinbarungen in Art und Umfang abweichen.
7.2. Verletzt der Auftraggeber die vorgenannten Verpflichtungen (7.1.1. – 7.1.3.), oder verzögert sich die Durchführung der Leistungserbringung durch Umstände, die der Auftraggeber zu verantworten hat, so trägt er alle daraus entstandenen Schäden und Kosten.
7.3. Anfallende Kosten für eine fachgerechte Entsorgung von Proben werden vom Auftraggeber übernommen.
Haftungsbestimmungen
8.1. Soweit nicht in diesen Bestimmungen etwas anderes bestimmt ist, sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, namentlich solche für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen, es sei denn, das uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8.2. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung, Unmöglichkeit, teilweise Unmöglichkeit, sowie bei Verletzung von Beratungs- und sonstigen Unterstützungsleistungen und unerlaubter Handlung.
8.3. Der Auftraggeber stellt das Ingenieurbüro Thieme von allen direkten und indirekten Kosten frei, die trotz auftragsgerechter, sachgemäßer Prüfung aus einer Beschädigung des Prüfgegenstandes und/oder beigestellter Zusatzgeräte entstehen.
8.4. Der Auftraggeber stellt das Ingenieurbüro Thieme von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesen Bedingungen hinausgeht.
Zahlungsbedingungen
9.1. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste des Ingenieurbüro Thieme. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
9.2. Die Verrechnungssätze verstehen sich als Stundenpreise und werden bei Leistungserbringung oder, bei langfristigen Projekten, monatlich abgerechnet. Für Großaufträge sind projektgebundene Festpreise möglich.
9.3. Die Verrechnungssätze gelten für die übliche Arbeitszeit (Montag-Freitag 9.oo – 17.oo). Außerhalb der üblichen Arbeitszeit wird an Werktagen ein Zuschlag von 50% pro Stunde und an Wochenenden und Feiertagen ein Zuschlag von 100% pro Stunde fällig. Nebenkosten und sonstige Auslagen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
9.4. Zahlungen werden 10 Tage nach Rechnungsdatum in bar fällig. Skonti werden nicht gewährt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart.
9.5. Zahlungen gelten am Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Zahlungsverzug tritt, ohne das es einer Mahnung oder sonstiger Voraussetzungen bedarf, spätestens 7 Tage nach Fälligkeit ein.
9.6. Bei Zahlungsverzug bleibt die Berechnung von Mahnkosten sowie Verzugszinsen in banküblicher Höhe vorbehalten. Eventuell gewährte Skonti werden hinfällig, wenn der Auftraggeber fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung nicht nachkommt.
9.7. Zahlungen werden stets auf die Tilgung der ältesten fälligen Rechnungen, und zwar zuerst auf evtl. Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptsumme angerechnet.
9.8. Gelieferte Formulare, Dokumente, Technische Berichte, Zertifikate oder sonstigen Unterlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.
9.9. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Aufrech¬nungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit ausdrücklich unbestrittenen oder rechtskräftig fest¬gestellten Forderungen möglich.
Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Ansprüche, gleichviel aus welchem Rechtsgrund. Auf sie können sich auch beauftragte Unternehmer und alle mit der Ausführung beschäftigten Arbeitskräfte berufen.
Gerichtsstand
11.1. Alle Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Dies gilt auch für ausländische Auftraggeber.
11.2. Gerichtsstand ist Berlin.